Erbrecht

Unsere Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erben, Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigten und allen sonstigen Parteien, die bei einem Erbfall beteiligt sein können. Gerne setzen wir Ihre Interessen gegenüber Erben und Miterben durch oder informieren Sie darüber, was es bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zu beachten gilt. Wir beraten Sie auch hinsichtlich der Themen Vermögensaufteilung, Erbfolge, Pflichtteil, Enterbung sowie der damit einhergehenden steuerlichen Aspekte.